Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Bedingungen für individuelle, nach Kundenvorgaben gefertigte B2B-Produkte und damit verbundene Leistungen.
Stand: 31. August 2026
1. Geltungsbereich und B2B-Status
Diese AGB gelten für Verträge über individuell gestaltete oder sonstige für den Kunden hergestellte Waren und damit verbundene Leistungen von BUGO DUFT. Unser Angebot richtet sich grundsätzlich ausschließlich an Unternehmer und sonstige Geschäftskunden, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Kunde hat auf Verlangen geeignete Unternehmensangaben nachzuweisen.
2. Rangfolge der Vertragsunterlagen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und ausdrücklich vereinbarte Spezifikationen gehen diesen AGB vor. Im Übrigen bilden Angebot, freigegebene Druck-/Designdaten, Auftragsbestätigung und diese AGB die Vertragsgrundlage.
3. Angebot und Vertragsschluss
Website-Konfigurationen, Preisberechnungen und Angebotsanfragen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt insbesondere durch unsere Auftragsbestätigung, durch Annahme eines individuell bereitgestellten Angebots oder – wenn dies im Bestellablauf so vorgesehen ist – durch Zahlung bzw. bestätigte Zahlungsautorisierung zustande. Offensichtliche Eingabe-, Rechen- oder Übertragungsfehler berechtigen zur Korrektur vor Vertragsannahme.
4. Preise, Steuern und Zahlung
Maßgeblich ist der im individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag. Preise werden nicht aus diesen AGB abgeleitet. Umsatzsteuer, Versand, Einfuhrabgaben, Zölle oder sonstige Nebenkosten gelten nur als eingeschlossen, wenn dies im Angebot oder Checkout ausdrücklich ausgewiesen ist. Zahlungen sind zu dem dort angegebenen Zeitpunkt und über die bereitgestellten Zahlungswege fällig. Kosten, Rücklastschriften oder Gebühren infolge einer vom Kunden zu vertretenden fehlgeschlagenen Zahlung können im gesetzlich zulässigen Umfang weiterberechnet werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige, technisch geeignete und rechtlich zulässige Inhalte, Logos, Texte, Kontaktdaten, Lieferinformationen und sonstige erforderliche Angaben zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Kundendaten zurückgehen, können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
6. Druckdaten, Gestaltung und Freigabe
Soweit wir einen Entwurf oder eine Druckansicht erstellen, dient diese der Abstimmung vor Produktion. Der Kunde muss insbesondere Texte, Telefonnummern, URLs, Schreibweisen, Farben, Größen, Konturen, Vorder-/Rückseite, Duftauswahl und sonstige sichtbare Inhalte sorgfältig prüfen. Mit der ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Kunde die Produktion auf Grundlage der freigegebenen Fassung. Nach Freigabe gewünschte Änderungen sind nur möglich, soweit der Produktionsstand dies zulässt, und können Mehrkosten oder Terminverschiebungen verursachen.
7. Rechte an Logos, Bildern und Kundendaten
Der Kunde gewährleistet, dass er die für Herstellung und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen Rechte an den übermittelten Logos, Marken, Bildern, Texten, Designs und sonstigen Inhalten besitzt und keine Rechte Dritter verletzt. Er räumt uns für die Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Wir verwenden Kundendesigns nicht zu darüber hinausgehenden Referenz- oder Werbezwecken, sofern hierfür keine gesonderte Erlaubnis besteht. Ansprüche Dritter, die auf rechtswidrig bereitgestellten Kundeninhalten beruhen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden, soweit dieser die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
8. Individuelle Fertigung und produktionstechnische Abweichungen
Bei individuell bedruckten, gestanzten, konfektionierten oder bedufteten Produkten können produktions- und materialbedingt geringfügige Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Endprodukt auftreten. Dies kann insbesondere Farbwirkung, Schnittlage, Kontur, Maße, Materialstruktur, Faserung, Loch-/Schnurposition sowie Duftintensität oder Wahrnehmung zwischen Chargen betreffen. Solche handelsüblichen oder technisch unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und der gewöhnliche bzw. ausdrücklich vereinbarte Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Eine bestimmte Duftdauer wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde; Wahrnehmung und Dauer hängen unter anderem von Umgebung, Temperatur, Luftstrom, Lagerung und Nutzung ab.
9. Produktionsbeginn und Termine
Die Produktion beginnt grundsätzlich erst, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Design-/Druckfreigabe, erforderliche Kundendaten und – soweit vereinbart – Zahlung oder Zahlungsfreigabe. Die reguläre Produktionszeit liegt derzeit bei 10–12 Arbeitstagen; die reguläre Gesamtdauer bis zur Lieferung liegt derzeit bei etwa 15–17 Arbeitstagen. Diese Angaben sind Planwerte und keine Fixtermine, sofern ein bestimmter Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
10. Versand, internationale Lieferung und Gefahr
Versandart, Liefergebiet und gegebenenfalls enthaltene Versand- oder Zollkosten ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können Zollabfertigung, behördliche Kontrollen, Einfuhrformalitäten oder externe Transportereignisse die Laufzeit verlängern. Soweit im B2B-Verhältnis gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart ist, geht die Transportgefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Ansprüche gegen Transportdienstleister werden hiervon nicht ausgeschlossen.
11. Teillieferungen
Sachgerechte Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine ausdrücklich vereinbarte Gesamtlieferung entgegensteht. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder vom Kunden veranlasst wurde.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem betreffenden Auftrag unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht wirksam vereinbart werden kann.
13. Prüfung und Mängelanzeige
Geschäftskunden haben die Lieferung nach Erhalt innerhalb angemessener Frist auf erkennbare Transportschäden, Mengenabweichungen und erkennbare Mängel zu prüfen und Beanstandungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung sowie geeigneten Fotos oder Unterlagen mitzuteilen. Rechte wegen verborgener Mängel bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts bestehen. Fehler, die bereits in vom Kunden freigegebenen Daten oder ausdrücklich bestätigten Spezifikationen enthalten waren, gelten nicht als Produktionsmangel, soweit wir die Abweichung nicht verursacht haben.
14. Nacherfüllung und berechtigte Beanstandungen
Bei einem von uns zu vertretenden Mangel leisten wir nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der Umstände zunächst angemessene Abhilfe, insbesondere Nachbesserung, Ersatzproduktion oder – wenn dies nicht möglich oder unverhältnismäßig ist – eine angemessene Minderung bzw. Erstattung. Eine eigenmächtige Vernichtung oder Rücksendung größerer Warenmengen ohne vorherige Abstimmung kann die Prüfung erschweren; gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
15. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – soweit rechtlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle
Ereignisse, die trotz angemessener Vorsorge außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen – etwa Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, erhebliche Transportstörungen, Streiks, Energie-/Netzausfälle oder vergleichbare Ereignisse – verlängern betroffene Fristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Störung so lange an, dass die Vertragserfüllung unzumutbar wird, gelten die gesetzlichen oder individuell vereinbarten Rechte zur Beendigung des betroffenen Leistungsteils.
17. Vertrauliche Geschäftsunterlagen
Nicht öffentlich bekannte Angebots-, Preis-, Produktions- und Kundendaten, die erkennbar vertraulich sind, werden im Rahmen des Vertragszwecks behandelt. Gesetzliche Offenlegungspflichten und notwendige Weitergaben an eingebundene Dienstleister bleiben vorbehalten.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich vorrangig nach einer ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarung und im Übrigen nach den einschlägigen Regeln des internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Kaufleuten oder vergleichbaren Geschäftskunden gilt nur im rechtlich zulässigen Umfang. Das UN-Kaufrecht wird nur angewendet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder zwingend vorgeschrieben ist.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der betroffenen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten des Kunden wird nicht vereinbart. Vertragsänderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
